Eine Pharmazeutin mit Promotion und mehrjähriger Berufserfahrung in der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln müsste bei einem Jahreseinkommen von 84.170 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 27,2 % rechnen.
Im Detail stellt sich das wie folgt dar:
Arbeitnehmerkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung