Ein Facharzt mit Berufserfahrung an einem Universitätskrankenhaus müsste bei einem Jahreseinkommen von 89.120 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 34,7 % rechnen.
Im Detail stellt sich das wie folgt dar:
Arbeitnehmerkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung