Ein Co-Pilot („First Officer“) mit dreijähriger Berufserfahrung müsste bei einem Jahreseinkommen von 90.101 Euro nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 36,2 % rechnen.
Im Detail stellt sich das wie folgt dar:
Arbeitnehmerkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung