Sozialabgabenrechner für Fach- und Führungskräfte
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Co-Pilot in der Luftfahrt

Allgemeine Angaben

  • Branche
    Luftfahrt
  • Einkommen
    90.101 €

Ein Co-Pilot („First Officer“) mit dreijähriger Berufserfahrung müsste bei einem Jahreseinkommen von 90.101 Euro nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 36,2 % rechnen.

Im Detail stellt sich das wie folgt dar:

Arbeitnehmer-Mehrbelastung bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung*

* Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf das Niveau der Rentenversicherung

Arbeitnehmerkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung