Eine Biologin, 29 Jahre alt, mit 2 Jahren Berufserfahrung in der chemischen Industrie im Bereich Pflanzenschutz müsste bei einem Jahreseinkommen von 74.150 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 12,1 % rechnen.
Ein Ingenieur mit mehreren Jahren Berufserfahrung in der Kunststoffindustrie im Bereich der Verfahrenstechnik müsste bei einem Jahreseinkommen von 91.370 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 38,1 % rechnen.
Eine Controllerin mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Nahrungsmittelindustrie müsste bei einem Jahreseinkommen von 86.370 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 30,6 % rechnen.
Ein Software-Informatiker mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Software-Entwicklung müsste bei einem Jahreseinkommen von 96.720 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 46,0 % rechnen.
Ein Maschinenelektroniker in der Metallindustrie müsste bei einem Jahreseinkommen von 71.540 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 8,2 % rechnen.
Eine leitende Angestellte mit Promotion und mehrjähriger Berufserfahrung im Anlagenbau müsste bei einem Jahreseinkommen von 104.870 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 46,0 % rechnen.
Eine Pharmazeutin mit Promotion und mehrjähriger Berufserfahrung in der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln müsste bei einem Jahreseinkommen von 84.170 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 27,2 % rechnen.
Ein Facharzt mit Berufserfahrung an einem Universitätskrankenhaus müsste bei einem Jahreseinkommen von 89.120 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 34,7 % rechnen.
Ein Chemiker mit Promotion und mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich der Mineralölindustrie müsste bei einem Jahreseinkommen von 91.110 € nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der Arbeitnehmerkosten um 37,7 % rechnen.